Lösungen

Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse → Ermitteln und Bewerten Sie die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die für Geschäfte bestehen, die von ihnen betrieben werden.

Interne Grundsätze und Verfahren → Entwickeln und Aktualisieren Sie interne Grundsätze und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere von Arbeits- und Organisationsanweisungen und angemessenen geschäfts- und kundenbezogenen Sicherungssystemen.

Durchführung laufender Überwachung -> Stellen Sie durch risikobasierte Überwachungshandlungen im Rahmen eines strukturierten Vorgehens die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Organisations- und Arbeitsanweisungen und der geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungssysteme des Unternehmens (vgl. § 6 GwG) sicher.

Bearbeitung von Verdachtsfällen → Bearbeiten Sie Verdachtsfälle, prüfen Sie die Voraussetzungen einer Meldung nach § 43 GwG und leiten Sie die Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG ggf. an die zuständige FIU weiter.

Information der Leitungsebene und des Aufsichtsorgans → Übermitteln Sie dem zuständigen Mitglied der Leitungsebene periodisch, mindestens einmal jährlich, einen Bericht über seine/ihre Tätigkeit, insbesondere über die Risikosituation des Unternehmens und die erfolgten und beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung der geldwäscherechtlichen Pflichten

Unterrichtung → Erarbeiten Sie ein Schulungskonzepts und unterrichten Sie relevante Beschäftigten über die Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ansprechpartner → Stehen Sie als Ansprechpartner für die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden und für die FIU bereit.