Überwachungshandlungen

Durchführung laufender Überwachung -> Stellen Sie durch risikobasierte Überwachungshandlungen im Rahmen eines strukturierten Vorgehens die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Organisations- und Arbeitsanweisungen und der geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungssysteme des Unternehmens (vgl. § 6 GwG) sicher.

Vollautomatisierte Überwachungshandlungen

Risikobasierte Überwachung gemäß § 7 GwG: Modularer Workflow für Geldwäschebeauftragte – digital, BaFin-konform und revisionssicher dokumentiert.

Überwachungshandlungen gemäß § 7 GwG – Modular, KI-gestützt, BaFin-konform

Modularer Workflow zur risikobasierten Überwachung durch den Geldwäschebeauftragten (GWB)
Die Pflicht zur Durchführung laufender, risikoorientierter Überwachungshandlungen ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 GwG i. V. m. § 6 und § 15 GwG. Die BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise (Kapitel 3.2.5, Stand Juli 2025) konkretisieren diese Anforderung.
Mit dem modularen Rulemind-Workflow unterstützen wir Geldwäschebeauftragte, Compliance-Verantwortliche und interne Revisoren bei der strukturierten Planung, Durchführung und Dokumentation dieser Überwachung – manuell, teilautomatisiert oder vollständig systemintegriert.


Vorteile des Rulemind Workflows:

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach § 7 i. V. m. § 6 GwG
  • BaFin-konform gemäß AuA (07/2025), Kapitel 3.2.5
  • Vollständig dokumentierte Kontrollschritte und Entscheidungsvorlagen
  • Kompatibel mit ICS-, AML- und DMS-Systemen
  • Ideal für Geldwäschebeauftragte, Compliance, Revision und Hochrisikobereiche

Die 6 Module der Rulemind Überwachung

Modul 1: Identifikation relevanter Überwachungsbereiche

Ziel: Auswahl risikobehafteter Prozesse, Einheiten und Transaktionen

  • Grundlage: § 5 GwG-Risikoanalyse, Vorjahresberichte, Risikoklassifizierung
  • Schwerpunktsetzung: z. B. Hochrisikokunden, neue Produkte
  • Ergebnis: Überwachungsplan „Zielbereiche V1.0“

Modul 2: Erstellung eines strukturierten Überwachungsplans

Ziel: Festlegung eines systematischen Kontrollplans nach BaFin-AuA

  • Definition: Prüfgegenstand, Häufigkeit, Methode, Zuständigkeit
  • Formatierung: AML-Kontrollplan-Vorlage
  • Ergebnis: Freigegebener Überwachungsplan inkl. Zeit-/Maßnahmenmatrix

Modul 3: Durchführung der Überwachungshandlungen

Ziel: Umsetzung geplanter Prüfungen zur Wirksamkeit und Angemessenheit

  • Methodik: z. B. Aktenprüfung, Transaktionsanalyse
  • Optional: Beauftragung von Revision oder externen Spezialisten
  • Ergebnis: Überwachungsprotokolle (inkl. Prüfmethode, Befund, Maßnahme)

Modul 4: Untersuchung auffälliger Transaktionen gemäß § 15 GwG

Ziel: Analyse komplexer oder verdächtiger Transaktionen

  • Input: Monitoring-System, Verdachtsmeldungen, operative Hinweise
  • Bewertung: Herkunft, Empfänger, Typologie, § 43-GwG-Pflicht
  • Ergebnis: Einzelfallbericht inkl. Entscheidungsvorlage für den GWB

Modul 5: Berichterstattung und Maßnahmenverfolgung

Ziel: Bericht an Geschäftsleitung / Aufsichtsorgan, Maßnahmenverfolgung

  • Konsolidierter Prüfbericht (z. B. quartalsweise, jährlich)
  • Empfehlungen, Fristen, Umsetzungsnachweise
  • Ergebnis: GWB-Prüfbericht + Maßnahmenverzeichnis

Modul 6: Fortschreibung und Plananpassung

Ziel: Dynamische Aktualisierung des Überwachungssystems

  • Auslöser: Gesetzesänderungen, neue Risiken, Produktinnovationen
  • Verfahren: Delta-Analyse, Versionierung, Risikoneubewertung
  • Ergebnis: Neuer Überwachungsplan + Änderungsprotokoll + Freigabe

Einsatzoptionen

VarianteBeschreibung
ManuellDurchführung durch GWB-/Compliance-Team mit Standardvorlagen
TeilautomatisiertKI-gestützte Planung und Dokumentation mit menschlicher Validierung
VollintegriertPlattformbasierte Überwachung mit Schnittstelle zu Monitoring-/ICS-Systemen

Zielgruppen

  • Geldwäschebeauftragte (GWB)
  • Gruppengeldwäschebeauftragte

Gesetzliche Grundlagen und Standards

  • § 7 Abs. 1 GwG – Zuständigkeit des GWB für die laufende Kontrolle
  • § 6 GwG – Interne Sicherungsmaßnahmen
  • § 15 GwG – Untersuchung auffälliger Transaktionen
  • BaFin-AuA Juli 2025, Kapitel 3.2.5
  • Anlage 5 zu § 27 PrüfbV – Kontroll- und Dokumentationsanforderungen
  • IDW PS 980, ISAE 3000 (Revised)